Allgemeiner Ablauf:
- Als Mieter eröffnen Sie bei Anlagefreund im ersten Schritt ein Anlageziel: Wie kann ich ein Anlageziel eröffnen?
- Das eröffnete Anlageziel können Sie dann im zweiten Schritt an Ihren Vermieter verpfänden. (Siehe Anleitung unten)
- Ziehen Sie in ein paar Jahren wieder aus, können Sie die Verpfändung durch den Vermieter aufheben lassen. (Siehe Anleitung unten)
- Bitte beachten: Zinskonten (Tages- oder Festgeldkonten) können nicht als Mietkautionsdepot verpfändet werden.
Wie kann ein Anlageziel an den Vermieter als Mietkaution verpfändet werden?
Alle Infos zum "Mietkautionsdepot" von Anlagefreund finden Sie hier: https://anlagefreund.de/mietkautionsdepot
Gegen eine einmalige Gebühr von € 29,75 (inkl. MwSt.) kann die Verpfändung eines Depots/ Anlageziels mittels Verpfändungserklärung vorgenommen werden. Dies erfolgt für einen Begünstigten (in diesem Fall ist es Ihr Vermieter) welcher im Falle offener Mietkautionsforderungen auf das Depot zugreifen kann.
Bitte beachten: Ist Ihr Vermieter eine GBR, ist eine Verpfändung leider nicht möglich.
Wurden das Anlageziel verpfändet, also eine Verpfändungserklärung unterzeichnet und eine Bestätigung an den Vermieter übermittelt, sind Auszahlungen im verpfändeten Anlageziel durch den Mieter nicht mehr möglich.
Ein Verkauf von Anteilen oder eine (Teil)Auszahlung ist erst wieder möglich, wenn die Verpfändung aufgehoben wurde - also in der Regel einige Monate nach Ende des Mietverhältnisses.
Ist Ihr erstes Anlagefreund Anlageziel eröffnet und verpfändet, können Sie weitere Anlageziele eröffnen, und so zusätzlich für sich selbst sparen. Selbstverständlich gilt eine Verpfändung nur für das entsprechende Anlageziel und Sie können über Ihre ggf. weitere Anlageziele frei verfügen.
Eine Verpfändungs-Vorlage finden Sie hier: https://static.growney.de/documents/service-forms/Mietkautionsdepot_Checkliste-und-Verpfaendungserklaerung-Anlagefreund.pdf
Eine Informationsbroschüre finden Sie hier:
https://static.growney.de/documents/service-forms/Mietkautionsdepot_Vermieter-Broschüre-Anlagefreund.pdf
Das ausgefüllte und unterschriebene Dokument senden Sie bitte per Post an:
Sutor Bank GmbH
Hermannstr. 46
20095 Hamburg
Nach Eingang der Verpfändungserklärung wird das Anlageziel des Mieters in der Regel innerhalb von 5 Bankarbeitstagen an den Vermieter verpfändet. Der Mieter erhält eine Bestätigung in sein Anlagefreund-Postfach. Dem Vermieter geht die Bestätigung zur Hinterlegung der Verfügungssperre postalisch zu.
Wie kann der Vermieter die Mietkautionsverpfändung freigeben bzw. einbehalten?
Sobald Mieter und Vermieter das Mietverhältnis beendet haben, kann der Vermieter mit einem schriftlichem Auftrag die Verpfändung entweder freigeben bzw. aufheben oder (auch teilweise) einbehalten.
Nach Freigabe bzw. Aufhebung der Verpfändung steht dem Mieter das Anlageziel zur freien Verfügung und das Depot kann zum Beispiel als Kaution für ein neues Mietverhältnis verpfändet oder auch für die weitere Vermögensbildung genutzt werden.
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Antrag zur Freigabe/Aufhebung der Mietkaution:
https://static.growney.de/documents/service-forms/Mietkautionsdepot_Antrag-auf-Freigabe-durch-Vermieter-Anlagefreund.pdf -
Antrag zum (ggf. teilweisen) Einbehalt der Verpfändungssumme und anschließender Freigabe:
https://static.growney.de/documents/service-forms/Mietkautionsdepot_Antrag-auf-Einbehalt-durch-Vermieter-Anlagefreund.pdf - Das jeweilige Dokument muss vom Vermieter bzw. Pfandgläubiger ausgefüllt und unterschrieben werden.
Das ausgefüllte und unterschriebene Dokument senden Sie bitte per Post an:
Sutor Bank GmbH
Hermannstr. 46
20095 Hamburg
Nach dem Auftragseingang der Freigabe/ Aufhebung wird das Anlageziel des Mieters in der Regel innerhalb von 5 Bankarbeitstagen freigegeben. Falls der Vermieter eine Auszahlung wünscht, wird erst der Auszahlungsauftrag an den Vermieter verarbeitet und anschließend das Anlageziel für den Mieter freigegeben.