Bitte beachten: Die untenstehenden Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen - Wir dürfen gemäß des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung und / oder auch keine beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten. Für die Beurteilung Ihres Sachverhalts oder bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, wenden Sie sich daher bitte an einen Steuerberater. Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und/ oder Aktualität.
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Mit der Nichtveranlagungsbescheinigung (kurz NV-Bescheinigung) bestätigt Ihnen das Finanzamt zweierlei:
- Sie müssen keine Einkommensteuer bezahlen
- Sie sind nicht verpflichtet, eine jährliche Einkommensteuererklärung abzugeben.
Eine NV-Bescheinigung ist vor allem dann interessant, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen niedrig ist, aber Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden einen erheblichen Teil davon ausmachen.
Mit Hilfe einer NV-Bescheinigung haben Sie so die Möglichkeit, sich auch über den Sparerpauschbetrag hinaus von Steuern und Abgaben auf Kapitalerträge befreien zu lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich Ihr Einkommen (inklusive den Kapitalerträgen) unter dem Grundfreibetrag befindet.
Jedes Jahr passt das Bundesfinanzministerium den Grundfreibetrag an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten an. Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dieser Grenze liegt, fällt keine Einkommensteuer an. Aktuell liegt der Grundfreibetrag bei 10.908 Euro (Stand: 2023).
Wie beantrage ich eine NV-Bescheinigung?
Wenn Sie davon ausgehen, dass Ihr Einkommen künftig niedriger als der Grundfreibetrag ist, können Sie ggf. eine NV-Bescheinigung bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Nachdem Sie alle benötigten Informationen im Formular angegeben haben, prüft das Finanzamt die Angaben und entscheidet entsprechend, ob eine NV-Bescheinigung ausgestellt werden kann. Die Bescheinigung wird für eine maximale Geltungsdauer von drei Jahren und nur unter dem Vorbehalt des Widerrufes ausgestellt.