Egal ob der Einzug einer Sparrate oder der Einzug einer Einmalanlage fehlgeschlagen ist: Fällige Einzahlungen werden immer nur am Tag der Fälligkeit eingezogen - ein nochmaliger Einzugsversuch von Einzahlungen findet nicht statt.
Sollte Ihr Konto zum Fälligkeitstermin nicht ausreichend gedeckt sein, informieren wir Sie im ersten Schritt über die Rücklastschrift. Welche Gebühren für die Rücklastschrift entstehen, ist von der Empfängerbank abhängig und wir teilen Ihnen die anfallenden Kosten in einem separaten Dokument mit. Sie finden das Informationsdokument zur Rücklastschrift in Ihrem Anlagefreund-Postfach und Sie werden über die Bereitstellung per E-Mail informiert.
Ihre Sparrate konnte nicht eingezogen werden: Es wird versucht die Sparrate zur nächsten Fälligkeit erneut einzuziehen. Sollte der zweite Einzug ebenfalls fehlschlagen, werden die Sparrateneinzüge gestoppt und Sie werden auch über die zweite fehlgeschlagene Rücklastschrift informiert. Möchten Sie die Sparrate wieder aktivieren, kontaktieren Sie uns bitte umgehend oder ändern Sie einfach Ihre Sparrate.
Ihre Einmalanlage konnte nicht eingezogen werden: Wollen Sie das Geld dennoch einzahlen, wiederholen Sie gern den Prozess der Einmalzahlung.