Ja, grundsätzlich besteht die Möglichkeit bei Anlagefreund ein gemeinsames Depot zu eröffnen.
Sind Sie verheiratet, können Sie über die Anlagefreund-Benutzeroberfläche auch einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag erteilen.
Bitte kontaktieren Sie uns vor dem eigentlichen Vertragsabschluss, um ein Gemeinschaftsdepot zu eröffnen.
Kann ich bei Anlagefreund ein Gemeinschaftsdepot eröffnen, wenn ich nicht mit dem zweiten Depotinhaber verheiratet bin?
Ja, auch in diesem Fall besteht grundsätzlich die Möglichkeit ein Gemeinschaftsdepot zu eröffnen. Für Gemeinschaftsdepots von Nichteheleuten kann allerdings keine Steuerfreistellung von Erträgen erfolgen und somit können sich steuerliche Nachteile ergeben.
Alternativ bietet sich in diesem Fall eine Einzeldepoteröffnung inklusive Vollmachtserteilung an.
Kann ich bei Anlagefreund ein Gemeinschaftsdepot eröffnen, wenn ich einen anderen Wohnsitz als der zweite Depotinhaber habe?
Ja, prinzipiell können Sie ein Anlagefreund-Gemeinschaftsdepot mit unterschiedlichen Wohnsitzen eröffnen, wenn sich die beiden Wohnsitze im gleichen Land befinden. Befinden sich die beiden Wohnsitze in unterschiedlichen Ländern, bietet sich in diesem Fall eine Einzeldepoteröffnung inklusive Vollmachtserteilung an.
Kann ich ein bereits eröffnetes Einzeldepot in ein Gemeinschaftsdepot umwandeln?
Das ist leider nicht möglich. Sie können alternativ eine Depotvollmacht einrichten.