Wir wollen, dass Ihr Geld bei uns sicher ist. Deswegen erhalten Sie für jedes Ihrer Anlageziele ein eigenes Depot bei unserer Partnerbank, auf das ausschließlich Sie zugreifen können. Anlagefreund und die Sutor Bank dürfen zu keinem Zeitpunkt darüber verfügen.
Wie Ihr Erspartes geschützt ist - Sondervermögen
Offene Fonds, wie beispielsweise ETFs, zählen zum Sondervermögen, das gesetzlichen Schutz genießt: Muss die Investmentgesellschaft Konkurs anmelden, haben Gläubiger keine Ansprüche auf dieses Vermögen. Denn rechtlich gehört es den Fonds-Anteilseignern, also weder der Fondsgesellschaft noch der verwahrenden Bank.
Was bedeutet das für den unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz von Anlagefreund oder der Sutor Bank?
Ihr Geld liegt zu jedem Zeitpunkt in Ihrem Depot bei unserer Partnerbank und bleibt selbst im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz oder Übernahme von Anlagefreund unberührt und würde nicht in die Insolvenzmasse einfließen.
Im Fall einer Insolvenz unserer Partnerbank sind die Anlagen unserer Kunden als Sondervermögen gegen jeden Zugriff von außen geschützt. Und zwar in unbegrenzter Höhe.