Um den Kampf gegen Geldwäsche zu erleichtern, sind Banken, Sparkassen und andere Finanzdienstleister verpflichtet, bei höheren Zahlungen die Mittelherkunft zu überprüfen - also woher das Geld stammt.
Besonders strenge Regeln gelten hier für Bargeldeinzahlungen. Hier muss seit August 2021 bereits für Zahlungen ab € 10.000 ein Nachweis erbracht werden, wie das Geld erwirtschaftet wurde. Aber auch für den bargeldlosen Verkehr gelten die Regeln aus dem Geldwäschegesetz, somit auch für Einzahlungen oder Überweisungen auf Ihr Anlagefreund-Depot. Dabei macht es keinen Unterschied, ob das Geld bereits von einem deutschen Bankkonto oder Sparkassenkonto kommt.
Nachweis über die Herkunft des Geldes
Es kann also vorkommen, dass unsere Partnerbank oder wir bei Ihnen erfragen, wie das in Ihr Anlagefreund-Depot eingezahlte Geld erwirtschaftet wurde. Je nach Ihrer persönlichen beruflichen Situation kann es dazu bereits ausreichen, auf Gehaltszahlungen als Einnahmequelle zu verweisen.
Darüber hinaus können z.B. folgende Nachweise geeignet sein:
- Nachweis anderer Bankinstitute, etwa über Ein-/Auszahlungen oder Überweisungen;
- Verkaufsbelege, etwa bei der Veräußerung von Wertpapieren, Immobilien, Autos oder anderen hochwertigen Gütern;
- Nachweis über Schenkungen oder Erbschaften;
- Einnahmebelege (Steuerbescheid, Gehaltsabrechnung, Vertrag über Vermietung oder andere Leistungen).
Reicht ein Nachweis per E-Mail?
Ja, den Nachweis können Sie einfach per E-Mail an gwg@sutorbank.de oder per Post an die Sutor Bank schicken. Für alle Rückfragen dazu steht Ihnen selbstverständlich das Serviceteam von Anlagefreund zur Verfügung.
Welche Rechtsgrundlage gibt es für die Geldwäsche-Nachfrage?
Geregelt ist das im Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG), das auch als Geldwäschegesetz bezeichnet wird. In § 10 Abs. 1 GwG (https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__10.html) werden allgemeine Sorgfaltspflichten formuliert, zu denen auch die Prüfung der “Herkunft der Vermögenswerte” gehört. Diese Regeln gelten für alle Banken, Sparkassen, Versicherungen und andere Finanzdienstleister.
Banken und Finanzdienstleister werden mit dem Geldwäschegesetz auch verpflichtet, auf die Aktualität des Nachweises zu achten. Deswegen reicht es nicht aus, dass das Geld von einem anderen deutschen Konto stammt. Daraus allein geht leider nicht hervor, wann genau eine Prüfung der Mittelherkunft erfolgt ist.