Wenn Mieter und Vermieter das Mietverhältniss beendet haben, kann der Vermieter mit einem schriftlichem Auftrag die Verpfändung aufheben. Nach Aufhebung der Verpfändung stehen dem Mieter die ETF-Anteile zur freien Verfügung.
Unterhalb dieses Artikels finden Sie das Dokument zur Freigabe der Verpfändung. Das Dokument ist auszufüllen vom Pfandgläubiger. Bitte tragen Sie die entsprechenden Daten ein und unterschreiben Sie am Ende des Dokuments.
Das ausgefüllte und unterschriebene Dokument senden Sie bitte per Post an:
Max Heinr. Sutor oHG
Hermannstr. 46
20095 Hamburg
Alle Infos zum "Mietkautionsdepot" vom Anlagefreund finden Sie hier: https://anlagefreund.de/mietkautionsdepot