Bitte beachten: Die untenstehenden Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen - Wir dürfen gemäß des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung und / oder auch keine beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten. Für die Beurteilung Ihres Sachverhalts oder bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, wenden Sie sich daher bitte an einen Steuerberater. Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und/ oder Aktualität.
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Alle steuerlichen Informationen zu einem Zinskonto-Angebot finden Sie vor dem eigentlichen Vertragsschluss im jeweiligen Produktinformationsblatt im Abschnitt "Besteuerung". Das Produktinformationsblatt finden Sie nach erfolgreicher Eröffnung eines Zinskontos auch immer in Ihrem Anlagefreund-Postfach.
Viele Informationen zum Thema Freistellungsauftrag lesen Sie hier: Was ist ein Freistellungsauftrag (FSA) und was gilt es zu beachten?
Für die Erteilung eines Freistellungsauftrages für Zinskonten sind im ersten Schritt die vier unterschiedliche Bank-Kategorien zu beachten:
- Anlagen bei ausländischen Partnerbanken (keine Treuhandanlagen)
- Anlagen bei deutschen Partnerbanken (keine Treuhandanlagen)
- Treuhandanlagen bei ausländischen Partnerbanken
- Treuhandanlagen bei deutschen Partnerbanken
Bank-Kategorie | Freistellungsauftrag einreichen möglich? |
1. Anlagen bei ausländischen Partnerbanken (keine Treuhandanlagen) | ❌ Eröffnen Sie ein oder mehrere Zinskonten in dieser Bank-Kategorie, haben Sie keine Möglichkeit einen Freistellungsauftrag zu erteilen. |
2. Anlagen bei deutschen Partnerbanken (keine Treuhandanlagen) |
✅ Eröffnen Sie ein oder mehrere Zinskonten in dieser Bank-Kategorie, haben Sie die Möglichkeit einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Ein Freistellungsauftrag gilt in dieser Bankkategorie immer für die jeweilige Partnerbank. Eröffnen Sie also mehrere Zinskonten bei unterschiedlichen Partnerbanken in dieser Bank-Kategorie, müssten Sie bei jeder Partnerbank einen separaten Freistellungsauftrag erteilen. |
3. Treuhandanlagen bei ausländischen Partnerbanken
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✅ Eröffnen Sie ein oder mehrere Zinskonten in dieser Bank-Kategorie, haben Sie die Möglichkeit einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Die Raisin Bank agiert hier als Treuhänder und nimmt die steuerliche Behandlung in Bezug auf die deutsche Besteuerung bei allen Anlagen im Treuhandmodell vor. Eröffnen Sie also mehrere Zinskonten in dieser Bank-Kategorie (auch bei unterschiedlichen Partnerbanken), müssten Sie lediglich einen Freistellungsauftrag für alle Partnerbanken erteilen. |
Wie kann ich einen Freistellungsauftrag für meinen Zinskonten erteilen?
Falls Sie ein Zinskonto in einer Bank-Kategorie eröffnen, wird Ihnen das Formular „Freistellungsauftrag“ in der Regel inklusive der Eröffnungsbestätigung in Ihrem Anlagefreund-Postfach bereitgestellt.
Was muss ich speziell bei der Erteilung eines FSAs für Zinskonten beachten?
- Die Einreichung eines Freistellungsauftrags für Treuhandanlagen ist ausschließlich möglich, sofern im aktuellen Kalenderjahr noch keine Zinsbuchung bei einer Treuhandanlage stattgefunden hat. Eine rückwirkende Hinterlegung ist dann ebenfalls ausgeschlossen.
- Bitte beachten Sie, dass das jeweilige Dokument spätestens 28 Tage vor der ersten Ertragszahlung bzw. dem Ertragszufluss vorliegen muss, damit unsere Partnerbank Ihren Freistellungsauftrag berücksichtigen kann.
Sie können uns das neu ausgefüllte und unterschriebene FSA-Dokument bequem über den Uploadservice in Ihrem Anlagefreund Account, als E-Mail an die im Formular angegebene E-Mailadresse, als E-Mail an service@anlagefreund.de, als Fax an +49 (0)30 2201 2467-8 oder per Post zukommen lassen.
Wie kann ich einen Freistellungsauftrag für meinen Zinskonten ändern bzw. löschen?
- Zur Änderung eines bereits erteilten Freistellungsauftrages bitten wir um die Zusendung des Formulars mit den geänderten Informationen.
- Zur Löschung eines erteilten Freistellungsauftrages geben Sie bitte bei dem Betrag 0 € beziehungsweise den bereits in Anspruch genommenen Betrag an. Bitte berücksichtigen Sie bei der Änderung die im laufenden Kalenderjahr gegebenenfalls bereits erfolgten Zinsgutschriften.
Sie können uns das neu ausgefüllte und unterschriebene FSA-Dokument bequem über den Uploadservice in Ihrem Anlagefreund Account, als E-Mail an die im Formular angegebene E-Mailadresse, als E-Mail an service@anlagefreund.de, als Fax an +49 (0)30 2201 2467-8 oder per Post zukommen lassen.