Als Mieter eröffnen Sie bei Anlagefreund ganz einfach ein Anlageziel, welches anschließend verpfändet wird. Gegen eine einmalige Gebühr von 29,75€ (inkl. MwSt.) kann eine Verpfändung des Depots mittels Verpfändungserklärung vorgenommen werden. Dies erfolgt für einen Begünstigten, in diesem Fall ist es Ihr Vermieter, welcher im Falle offener Mietkautionsforderungen auf das Depot zugreifen kann.
Bitte beachten: Ist Ihr Vermieter eine GBR, ist eine Verpfändung leider nicht möglich.
Wurden die Einlagen verpfändet, also die Verpfändungserklärung unterzeichnet und eine Bestätigung an den Vermieter übergeben, ist ein Zugriff auf die Fonds durch den Mieter nicht mehr möglich. Ein Verkauf von Anteilen oder eine Auszahlung ist erst wieder möglich, wenn die Verpfändung aufgehoben wurde, also in der Regel einige Monate nach Ende des Mietverhältnisses. Während der gesamten Zeit kann Ihr Geld eine Rendite für Sie erwirtschaften.
Ist Ihr erstes Anlagefreund Anlageziel eröffnet und verpfändet, können Sie ganz einfach weitere Anlageziele eröffnen, und so zusätzlich für sich selbst sparen. Selbstverständlich werden Ihre privaten Depots nicht verpfändet und Sie können jederzeit über dieses Vermögen verfügen.
Alle Infos zum "Mietkautionsdepot" von Anlagefreund finden Sie hier: https://anlagefreund.de/mietkautionsdepot
Eine Verpfändungs-Vorlage finden Sie hier: https://anlagefreund.de/mietkautionsdepot
Wie kann der Vermieter die Mietkautionsverpfändung aufheben?
Wenn Mieter und Vermieter das Mietverhältnis beendet haben, kann der Vermieter mit einem schriftlichem Auftrag die Verpfändung aufheben. Nach Aufhebung der Verpfändung stehen dem Mieter die ETF-Anteile zur freien Verfügung.
Unterhalb dieses Artikels finden Sie das Dokument zur Freigabe der Verpfändung. Das Dokument ist auszufüllen vom Pfandgläubiger. Bitte tragen Sie die entsprechenden Daten ein und unterschreiben Sie am Ende des Dokuments.
Das ausgefüllte und unterschriebene Dokument senden Sie bitte per Post an:
Max Heinr. Sutor oHG
Hermannstr. 46
20095 Hamburg