Anlagefreund-Depots dienen der Verwaltung von Sparverträgen, bei dem Ihre regelmäßigen Sparraten in Anteilen von Investmentfonds angelegt werden. Dies erfolgt im Rahmen einer Finanzportfolioverwaltung, bei der vor dem jeweiligen Geschäftsabschluss kein Kontakt zwischen dem Portfolioverwalter und Ihnen besteht oder ein Erwerb von Investmentfondsanteilen ausschließlich über Kapitalverwaltungsgesellschaften erfolgt. Andere Geschäfte, d.h. Transaktionen von anderen Wertpapieren oder Derivaten, können über Anlagefreund-Depots nicht getätigt werden.
Nach den Regelungen des § 33 b Abs. 7 WpHG sind solche Transaktionen von der Pflicht zur Überwachung von Mitarbeitergeschäften befreit und der Versand von Compliance-Zweitschriften nicht nötig.
Falls der Compliance-Beauftragte Ihres Arbeitgebers einen Zweitschriftenversand aller getätigten Transaktionen wünscht, kontaktieren Sie uns gern - Wir kümmern uns anschließend um die Zusendung eines entsprechenden Schriftstückes an Ihren Compliance-Beauftragten.