Der Verlust eines nahestehenden Menschen bringt neben der Trauer leider auch zusätzliche Formalitäten mit sich. Wir unterstützen Sie in dieser schwierigen Zeit, die finanziellen Angelegenheiten der verstorbenen Person so einfach und schnell wie möglich zu regeln.
Liegt Ihnen die Sterbeurkunde bzw. andere Unterlagen zur Erfassung des Todesfalls (z. B. eröffnetes Testament oder Erbschein) bereits vor?
Neben den Daten des Verstorbenen teilen Sie uns bitte Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen mit.
Melden Sie sich bitte bei uns mit so vielen Informationen wie möglich - per E-Mail unter service@anlagefreund.de oder telefonisch ist im ersten Schritt vollkommen ausreichend.
Sobald wir die Todesfallmeldung von Ihnen erhalten haben, melden wir uns und informieren Sie schnellstmöglich über das weitere Vorgehen.
Anlagefreund Anlageziele (ETF-Depots):
- Sollte der Depotinhaber verstorben sein, können die Erben im Rahmen der Nachlassabwicklung entscheiden, ob ein Depot auf die Erben übertragen oder der Gegenwert ausgezahlt werden soll.
- Sobald uns die Todesfallmeldung vorliegt, werden ggf. bestehende Lastschriften automatisch gestoppt.
- Eine ggf. erteilte Depot-Vollmacht bleibt grundsätzlich auch im Nachlassfall bestehen.
- Die bevollmächtigte Person kann - bei bestehender Vollmacht für den Todesfall - weiterhin über das Depot verfügen.
- Eine bestehende Vollmacht kann bei Bedarf von den rechtmäßigen Erben widerrufen werden.
- Bei einem Gemeinschaftsdepot kann die 2. Person der Gemeinschaft - unabhängig von einer Vollmacht - weiterhin über das Depot verfügen.
Anlagefreund Zinskonten (Tages- und / oder Festgeldkonten):
- Sollte der Kontoinhaber verstorben sein, werden Zinskonten in der Regel und im Rahmen der Nachlassabwicklung aufgelöst und an die Erben ausgezahlt.
- Für Zinskonten wie Fest- oder Tagesgeldkonten können vorab keine Konto-Vollmachten hinterlegt werden.