Bitte beachten: Die untenstehenden Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen - Wir dürfen gemäß des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung und / oder auch keine beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten. Für die Beurteilung Ihres Sachverhalts oder bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, wenden Sie sich daher bitte an einen Steuerberater. Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und/ oder Aktualität.
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Die Erstellung der Jahresübersicht zu den steuerlichen Informationen erfolgt automatisch durch unsere Partnerbank bis Ende Juni des Folgejahres. Für den Erhalt müssen Sie in der Regel keine zusätzlichen Schritte unternehmen. Eine Bereitstellung vorab bzw. zu einem Wunschtermin ist leider nicht möglich.
Die Infos aus der Jahresübersicht können bzw. müssen Sie für die Erstellung Ihre Steuererklärung nutzen.
Sollten Sie bei einer Anlagebank aus Deutschland angelegt haben, erhalten Sie in der Regel ein zusätzliches Dokument direkt von der Anlagebank übermittelt. Eine Erträgnisaufstellung für Privatkunden wird nicht erstellt. (Stand Januar 2025).
Bitte beachten:
- Die Bereitstellung der Jahresübersicht erfolgt für alle Kunden digital im Account-Postfach. Ein Postversand der Jahressteuerbescheinigung ist nicht vorgesehen.
- Falls Sie Ihren Account komplett gekündigt haben und eine Jahresübersicht für Zinskonten benötigen, melden Sie sich bitte nach der Erstellung (frühestens Anfang Juli des Folgejahres) bei uns.
- BaFin-Statement und weitere Infos: Wann sendet mir meine Bank die Steuerbescheinigung zu?