Bitte beachten: Die untenstehenden Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen - Wir dürfen gemäß des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung und / oder auch keine beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten. Für die Beurteilung Ihres Sachverhalts oder bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, wenden Sie sich daher bitte an einen Steuerberater. Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und/ oder Aktualität.
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Steuerliche Besonderheiten bei Zinskonten:
Wir bieten grundsätzlich 4 Möglichkeiten der Anlage von Zinskonten, die sich in der steuerlichen Behandlung unterscheiden.
Bitte beachten Sie allgemein:
- Alle steuerlichen Informationen zu einem Zinskonto-Angebot finden Sie vor dem eigentlichen Vertragsschluss im jeweiligen Produktinformationsblatt im Abschnitt "Besteuerung".
Das Produktinformationsblatt finden Sie nach der Eröffnung eines Zinskontos auch immer in Ihrem Anlagefreund-Postfach. - Die Zinserträge werden durch die jeweilige Partnerbank gezahlt, bei der Ihre Geldanlage geführt wird.
- Ausländische Zinseinkünfte müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
- Nach Fälligkeit bzw. Zinszahlungsterminen – mindestens jedoch ein Mal pro Kalenderjahr – erhalten Sie zudem alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise für Ihre Steuererklärung in Ihrem Anlagefreund-Postfach bereitgestellt.
1. Anlagen bei ausländischen Partnerbanken (keine Treuhandanlagen):
Die Besteuerung richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Landes. Sie sind verpflichtet, ausländische Zinserträge in der Steuererklärung anzugeben. Für Anlagen im Ausland können Sie in der Regel keinen Freistellungsauftrag erteilen und auch keine Nichtveranlagungsbescheinigung hinterlegen.
Aktuelle Beispiele (Stand Oktober 2023)
- Banca Progetto
- Banca Privata Leasing
- Holm Bank
- Morrow Bank
- Die Infos zur Besteuerung finden Sie jeweils im Produktinformationsblatt
2. Anlagen bei deutschen Partnerbanken (keine Treuhandanlagen):
Hier wird die deutsche Besteuerung (deutsche Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) von der jeweiligen Partnerbank automatisch vorgenommen. Sie können bei diesem Modell in der Regel einen Freistellungsauftrag erteilen und auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen.
Aktuelle Beispiele (Stand Oktober 2023)
- Creditplus Bank AG
- KT Bank
- PEAC Bank
- Die Infos zur Besteuerung finden Sie jeweils im Produktinformationsblatt
3. Treuhandanlagen bei ausländischen Partnerbanken:
Zusätzlich zur eventuellen Besteuerung durch die Partnerbank, wird hier die deutsche Besteuerung (deutsche Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) von der Raisin Bank als Treuhänder vorgenommen. Sie können bei diesem Modell in der Regel einen Freistellungsauftrag erteilen und auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen.
Aktuelle Beispiele (Stand Oktober 2023)
- Die Infos zur Besteuerung finden Sie jeweils im Produktinformationsblatt
4. Treuhandanlagen bei deutschen Partnerbanken:
Hier wird die deutsche Besteuerung (deutsche Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) von der Raisin Bank als Treuhänder automatisch vorgenommen. Sie können bei diesem Modell in der Regel einen Freistellungsauftrag erteilen und auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen.
Aktuelle Beispiele (Stand Oktober 2023)
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SIGNAL IDUNA Bauspar AG
- Die Infos zur Besteuerung finden Sie jeweils im Produktinformationsblatt