Bitte beachten: Die untenstehenden Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen - Wir dürfen gemäß des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung und / oder auch keine beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten. Für die Beurteilung Ihres Sachverhalts oder bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, wenden Sie sich daher bitte an einen Steuerberater. Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und/ oder Aktualität.
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Viele Informationen zum Thema Nichtveranlagungsbescheinigung (kurz NV-Bescheinigung) lesen Sie hier: Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) und was gilt es zu beachten?
Für die Erteilung einer NV-Bescheinigung für Zinskonten sind im ersten Schritt die vier unterschiedliche Bank-Kategorien zu beachten:
- Anlagen bei ausländischen Partnerbanken (keine Treuhandanlagen)
- Anlagen bei deutschen Partnerbanken (keine Treuhandanlagen)
- Treuhandanlagen bei ausländischen Partnerbanken
- Treuhandanlagen bei deutschen Partnerbanken
Bank-Kategorie | NV-Bescheinigung hinterlegen möglich? |
1. Anlagen bei ausländischen Partnerbanken (keine Treuhandanlagen) | ❌ Eröffnen Sie ein oder mehrere Zinskonten in dieser Bank-Kategorie, haben Sie keine Möglichkeit eine NV-Bescheinigung zu hinterlegen. |
2. Anlagen bei deutschen Partnerbanken (keine Treuhandanlagen) |
✅ Eröffnen Sie ein oder mehrere Zinskonten in dieser Bank-Kategorie, haben Sie die Möglichkeit eine NV-Bescheinigung zu hinterlegen. Die NV-Bescheinigung gilt immer für die jeweilige Partnerbank. Eröffnen Sie also mehrere Zinskonten bei unterschiedlichen Partnerbanken in dieser Bank-Kategorie, müssten Sie bei jeder Partnerbank eine separate NV-Bescheinigung hinterlegen. |
3. Treuhandanlagen bei ausländischen Partnerbanken
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✅ Eröffnen Sie ein oder mehrere Zinskonten in dieser Bank-Kategorie, haben Sie die Möglichkeit eine NV-Bescheinigung zu hinterlegen. Die Raisin Bank agiert hier als Treuhänder und nimmt die steuerliche Behandlung in Bezug auf die deutsche Besteuerung bei allen Anlagen im Treuhandmodell vor. Eröffnen Sie also mehrere Zinskonten in dieser Bank-Kategorie (auch bei unterschiedlichen Partnerbanken), müssten Sie Ihre NV-Bescheinigung lediglich einmal hinterlegen. |
Weitere Infos dazu lesen Sie hier: Steuern und Abgaben bei Zinskonten allgemein
Wie kann ich eine NV-Bescheinigung für meinen Zinskonten erteilen?
Was muss ich speziell bei der Hinterlegung einer NV-Bescheinigung für Zinskonten beachten?
- Die Einreichung einer NV-Bescheinigung für Treuhandanlagen ist ausschließlich möglich, sofern in dem Kalenderjahr noch keine Zinsbuchung bei einer Treuhandanlage stattgefunden hat. Eine rückwirkende Hinterlegung bei bereits erfolgter Zinsbuchung einer Anlage im Treuhandmodell ist ausgeschlossen.
- Bitte beachten Sie, dass das jeweilige Dokument spätestens 28 Tage vor der Ertragszahlung bzw. dem Ertragszufluss vorliegen muss, damit unsere Partnerbank Ihre NV-Bescheinigung berücksichtigen kann.
Ihre NV-Bescheinigung können Sie uns bequem unter der Angabe von
- entweder der Partnerbank (keine Treuhandanlage - bitte teilen Sie uns entweder den Banknamen mit oder nennen Sie uns die 15-stellige Zinskontonummer. Sie finden Ihre Zinskontonummer (FDA_xxx_xxx_xxx_xxx bzw. OMA_xxx_xxx_xxx_xxx) in Ihrem Account im Navigationspunkt "Ihr Name --> Mein Profil")
- oder unter der Angabe des Treuhänders (bei Treuhandanlage: immer "Raisin Bank AG")
über den Uploadservice in Ihrem Anlagefreund Account, als E-Mail an service@anlagefreund.de, als Fax an +49 (0)30 2201 2467-8 oder per Post zukommen lassen.
Nach Eingang der Bescheinigung wird diese schnellstmöglich für Sie hinterlegt. Sie erhalten hierüber keine weitere Benachrichtigung.