Beim Sparen in Tagesgeld oder Festgeld gilt die Einlagensicherung
Die Anlage eines Fest- oder Tagesgeldkontos ist für einen Kunden mit geringen Risiken verbunden. Ein Kursrisiko besteht nicht, da Festgelder keinen Kursschwankungen ausgesetzt sind.
Tagesgelder unterliegen im Gegensatz zu Festgeldern jedoch Zinsänderungsrisiken, weil die jeweilige Partnerbank nach entsprechender Ankündigung mit Wirkung für die Zukunft den Zinssatz senken oder anheben kann.
Wie bei Spareinlagen üblich, sind diese über verschiedene Institutionen und Einlagensicherungsverbände vor einer möglichen Insolvenz eines Kreditinstitutes abgesichert. In Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) besteht eine nationale Einlagensicherung pro Kunde und Institut bis zu 100.000 Euro bzw. dem Gegenwert in der jeweiligen Landeswährung.
Wenn die Anlagesumme die jeweils gültige Höchstgrenze der Einlagensicherung übersteigt, besteht für diese Differenz ein Ausfallrisiko, sofern die Partnerbank ausfällt. Aus diesem Grund erlauben wir nur Anlagen bis zu eben jener Höchstgrenze. Ein Risiko bestünde also nur für den Fall, dass Sie außerhalb von Anlagefreund, z. B. im direkten Kontakt mit der jeweiligen Partnerbank, zusätzliche Einlagen tätigen und sich damit über die Höchstgrenze hinweg bewegen.
Politische Risiken, z.B. Beschränkungen der Zahlungsverkehrsfreiheit, bestehen innerhalb der Europäischen Union in der Regel nicht. Risiken könnten allerdings in unterschiedlichen Sprachen, Rechts- und Steuersystemen liegen.