Um den Kampf gegen Geldwäsche zu erleichtern, sind Banken, Sparkassen und andere Finanzdienstleister verpflichtet, bei höheren Zahlungen die Mittelherkunft ("Woher stammt das Geld bzw. Wie wurde es erwirtschaftet") zu überprüfen.
Besonders strenge Regeln gelten dabei für Bargeldeinzahlungen: Beispielsweise muss seit August 2021 für eine Bargeld-Einzahlung auf ein Konto oder allgemein für jede Bargeld-Zahlung ab € 10.000 ein Nachweis erbracht werden, wie das Geld erwirtschaftet wurde.
Aber auch für den bargeldlosen Geld-Transfer (zum Beispiel eine Einzahlung per Lastschrift oder Überweisung von Ihrem Girokonto) gelten die Regeln aus dem Geldwäschegesetz - Somit gelten die Gesetzte natürlich auch für Einzahlungen oder Überweisungen zu Anlagefreund. Dabei macht es übrigens keinen Unterschied, ob das Geld bereits von einem deutschen Bankkonto oder Sparkassenkonto überwiesen bzw. eingezogen wird - Die Prüfung muss im Zweifel bei jeder Transaktion erneut erfolgen.
Nachweis über die Herkunft des Geldes
Es kann daher vorkommen, dass unsere Partnerbank oder wir bei Ihnen erfragen, wie Ihre Einzahlungen erwirtschaftet wurden - Falls Sie zufällig zu einer solchen Prüfung ausgewählt wurden, könnten folgende Nachweise dafür geeignet sein (Beispiele):
- Der Einzahlungsbetrag wurde durch den Verkauf einer Immobilie erwirtschaftet: Hierbei benötigen wir die Kopie des entsprechenden Auszuges aus dem Kaufvertrag der Immobilie sowie eine Kopie des ggf. teilweise geschwärzten Kontoauszuges, auf dem der Überweisungseingang des Käufers ersichtlich ist.
- Der Einzahlungsbetrag wurde durch Ansparen erwirtschaftet: Hierbei benötigen wir weitere Informationen zu Ihrem ausgeübten Beruf. In welcher Funktion sind oder waren Sie tätig? Sind oder waren Sie zum Beispiel selbständig oder eventuell in einer leitenden Funktion tätig?
- Der Einzahlungsbetrag wurde durch Schenkung oder Erbe übertragen: Hierbei benötigen wir zum Beispiel eine ggf. teilweise geschwärzte Kopie des Kontoauszuges, auf dem der Überweisungseingang des Erbes bzw. der Schenkung ersichtlich ist.
- Der Einzahlungsbetrag wurde durch Veräußerung von Wertgegenständen oder Wertpapieren erwirtschaftet: Hierbei benötigen wir eine Kopie der Verkaufsbelege bzw. des ggf. teilweise geschwärzten Kontoauszuges, auf dem der Überweisungseingang des Käufers bzw. des Verkaufs ersichtlich ist.
Reicht ein Nachweis per E-Mail?
Ja, den Nachweis können Sie per E-Mail oder per Post versenden. Für alle Rückfragen dazu steht Ihnen selbstverständlich das Serviceteam von Anlagefreund zur Verfügung.
Welche Rechtsgrundlage gibt es für die Mittelherkunftsanfrage?
Geregelt ist das im Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG), das auch als Geldwäschegesetz bezeichnet wird. In § 10 Abs. 1 GwG (https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__10.html) werden allgemeine Sorgfaltspflichten formuliert, zu denen auch die Prüfung der “Herkunft der Vermögenswerte” gehört. Diese Regeln gelten für alle Banken, Sparkassen, Versicherungen und andere Finanzdienstleister.
Banken und Finanzdienstleister werden mit dem Geldwäschegesetz auch verpflichtet, auf die Aktualität des Nachweises zu achten. Deswegen reicht es nicht aus, dass das Geld von einem anderen deutschen Konto stammt. Daraus allein geht leider nicht hervor, wann genau eine Prüfung der Mittelherkunft erfolgt ist.