Investitionen in den Kapitalmarkt (ETFs) unterliegen dem sogenannten Sondervermögen
Offene Fonds, wie beispielsweise ETFs, zählen zum Sondervermögen, das gesetzlichen Schutz genießt. Und zwar in unbegrenzter Höhe. Muss die Investmentgesellschaft Konkurs anmelden, haben Gläubiger keine Ansprüche auf dieses Vermögen. Rechtlich gehört es den Fonds-Anteilseignern (Ihnen) - Also weder der Fondsgesellschaft noch der verwahrenden Bank (Sutor Bank) oder dem Dienstleister (Anlagefreund)
Ihr Geld liegt also zu jedem Zeitpunkt in Ihrem Depot bei unserer Partnerbank und bleibt selbst im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz oder Übernahme von Anlagefreund unberührt und würde nicht in die Insolvenzmasse einfließen. Im Fall einer Insolvenz unserer Partnerbank sind die Anlagen unserer Kunden als Sondervermögen gegen jeden Zugriff von außen geschützt und Sie könnten selbst entscheiden, ob Sie das Depot an eine andere Bank übertragen möchten oder ob Sie sich den Gegenwert ausbezahlen lassen wollen.
Kann meine Anlage in den Kapitalmarkt ihren Wert verlieren?
Wie jede Geldanlage mit Wertpapieren sind auch die Anlagefreund-Anlagestrategien den Schwankungen des Marktes und damit einem Verlustrisiko unterworfen - Eine Nachschusspflicht besteht allerdings zu keinem Zeitpunkt.
Verluste sind daher möglich und kurzfristig sogar wahrscheinlich, auch wenn bei unseren ETF-Portfolios viele Schwankungen durch die breite Diversifizierung aufgefangen werden.
Die historische Entwicklung zeigt, dass Verluste nahezu immer von stärkeren Wachstumsphasen ausgeglichen werden, sodass der Gesamtsaldo bei einer Anlage über einen längeren Zeitraum sehr wahrscheinlich positiv sein wird.
Sollte ich Fondsanteile verkaufen, wenn ich Verluste einfahre?
In der Regel ist davon abzuraten. Die historische Entwicklung zeigt, dass auf Rezessionsphasen nahezu immer stärkere Wachstumsphasen folgen, die für einen positiven Gesamtsaldo sorgen.