Anlagefreund bietet seinen Service grundsätzlich allen volljährigen und natürlichen Einzelpersonen an. Gemeinschaftsdepots können eröffnet werden und auch die Eröffnung von Depots für Unternehmen, Stiftungen und Vereine ist möglich.
Um mit Anlagefreund uneingeschränkt sparen bzw. investieren zu können, benötigen Sie grundsätzlich ein in Euro geführtes und SEPA-fähiges Girokonto bei einem Geldinstitut in: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, oder Zypern. Bitte beachten: Weder Ihre Staatsangehörigkeit noch Ihr Wohnsitz muss sich zwingend in einem dieser Länder befinden.
Voraussetzungen für eine Account-Eröffnung:
Zur Eröffnung und Verwaltung Ihres Anlagefreund-Accounts benötigen Sie lediglich:
- ein Internetfähiges Endgerät inkl. einem aktuellen Browser
- eine E-Mailadresse
- ein Handy mit dem Sie unsere mTANs als SMS empfangen können.
- ein gültiges Ausweisdokument für das Identifizierungsverfahren per PostIdent.
Wer kann Anlagefreund eingeschränkt nutzen (Steuerliche Ansässigkeit und Wohnsitz)?
Für die Eröffnung von Anlagefreund-Anlagezielen (Investments in ETFs) spielt Ihre steuerliche Ansässigkeit und Ihr Wohnsitz in der Regel keine Rolle. (Ausnahmen unten beachten)
Bei der Eröffnung von Zinskonten (Tages- und Festgeldkonten) wird immer von einer deutschen Steueransässigkeit und damit von einem deutschen Wohnsitz ausgegangen. Sollten Sie keine deutsche Steuer-ID besitzen oder nicht in Deutschland wohnen, können Sie leider kein Zinskonto bei Anlagefreund eröffnen - mit ETF-Investments (Anlageziele) können Sie in diesem Fall natürlich dennoch bei Anlagefreund Ihr Geld verwalten lassen.
Wer kann Anlagefreund grundsätzlich nicht nutzen?
Aufgrund einer EU-Verordnung vom 08.04.2022 können ab sofort und bis auf Weiteres für nachfolgende Personengruppen keine Neuverträge angenommen werden:
- Russische Staatsangehörige ohne Aufenthaltstitel in der EU
-
In Russland ansässige Nicht-EU-Bürger
Politisch exponierte Personen, wie insbesondere:
Staatschefs, Regierungschefs, Minister, Mitglieder der Europäischen Kommission, stellvertretende Minister und Staatssekretäre,
Parlamentsabgeordnete und Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane,
Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien,
Mitglieder von obersten Gerichtshöfen, Verfassungsgerichtshöfen oder sonstigen hohen Gerichten, gegen deren Entscheidungen im Regelfall kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann,
Mitglieder der Leitungsorgane von Rechnungshöfen,
Mitglieder der Leitungsorgane von Zentralbanken,
Botschafter, Geschäftsträger und Verteidigungsattachés,
Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane staatseigener Unternehmen,
Direktoren, stellvertretende Direktoren, Mitglieder des Leitungsorgans oder sonstige Leiter mit vergleichbarer Funktion in einer zwischenstaatlichen, internationalen oder europäischen Organisation