Anlagefreund bietet ETF-Depots für juristische Personen ab 100.000 € Einlagesumme an.
Grundsätzlich können folgende juristische Personen ein oder mehrere ETF-Depots eröffnen:
- GbR
- OHG
- KG
- GmbH & Co. KG
- GmbH
- AG
- Vereine
- Einzelfirma/eingetragener Kaufmann
- UG (haftungsbeschränkt)
Die Nutzung der Tages- und Festgeldangebote für juristische Personen ist leider nicht möglich.
Firmen, Unternehmen, Vereine oder beispielsweise Stiftungen, welche bereits ein ETF-Depot in Ihrem Anlagefreund-Account eröffnet haben, können die Anlagefreund Tages- bzw. Festgeldangebote leider ebenfalls nicht nutzen.
Kontaktieren Sie uns gern für weitere Infos zum Thema Depot für juristische Personen - Vor der Eröffnung sind einige Details zu klären.