Die Wochentage Montag bis Freitag sind Bankarbeitstage.
Feiertage sowie Tage, an denen Banken die Schalter nicht öffnen (z.B. Heiligabend und Silvester) bzw. die Börsen nicht geöffnet sind, sind keine Bankarbeitstage. Bei Wochenendtagen handelt es sich generell um keine Bankarbeitstage. Bitte beachten Sie, dass Feiertage regional unterschiedlich sein können.
Tage, die keine Bankarbeitstage sind, werden bei Zahlungsverkehrs-Fristen oder Investitionsfristen nicht mitgezählt.
Die Ausführungsfrist beginnt an dem Tag, an dem Ihr Überweisungsauftrag dem Zahlungsdienstleister zugeht. Ausnahme: Tätigen Sie die Überweisung online an einem Nicht-Bankarbeitstag, so beginnt die Ausführungsfrist erst am darauffolgenden Bankarbeitstag. Die Überweisung gilt erst dann offiziell als zugegangen. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass eine Überweisung 2-3 Tage in Anspruch nehmen kann.