Bitte beachten: Die untenstehenden Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen - Wir dürfen gemäß des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung und / oder auch keine beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten. Für die Beurteilung Ihres Sachverhalts oder bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, wenden Sie sich daher bitte an einen Steuerberater. Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und/ oder Aktualität.
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Seit dem 3. Januar 2018 müssen alle Wertpapierdienstleister die Transaktionen ihrer Kunden, also den Kauf und den Verkauf börsengehandelter Wertpapiere wie etwa Aktien, Schuldverschreibungen oder Investmentfonds, an die Finanzmarktaufsichtsbehörde BaFin melden. Das gilt europaweit mit dem Ziel, das Meldewesen zu vereinheitlichen und die Transparenz an den Finanzmärkten zu erhöhen.
Privatkunden benötigen eine nationale ID/Kennung
Privatkunden (natürliche Personen) werden zukünftig durch eine nationale ID/Kennung identifiziert. Banken sind verpflichtet, bei allen Personen, die eine Anlageentscheidung treffen können, diese Kennung zu erfragen. Das betrifft Depotinhaber sowie Bevollmächtigte. Kunden sind daher angehalten, ihre nationale ID/Kennung an uns zu melden. Andernfalls können meldepflichtige Geschäfte ab dem 3. Januar 2018 nicht mehr ausgeführt werden.
Hintergrund und Meldung
Jedes Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hat eine nationale Kennung definiert, mit der seine Staatsbürger gegenüber der Finanzmarktaufsichtsbehörde eindeutig identifiziert werden können. Diese kann je Land unterschiedlich sein. Wie Ihre persönliche nationale Kennung lautet, ist daher von Ihrer Staatsbürgerschaft abhängig. Weitere Informationen zu den Dokumenten, auf denen Ihre nationale ID/Kennung angegeben ist, finden Sie in der Tabelle weiter unten auf dieser Seite.
Deutsche Staatsbürger müssen neben der Nationalität keine weiteren Angaben machen. Ihre nationale Kennung ergibt sich aus den dem Geburtsdatum sowie den Vor- und Nachnamen und liegt deshalb der Bank bereits vor. Sie müssen also nichts tun.
Auch Staatsbürger aus Frankreich, Irland, Luxemburg, Österreich und Ungarn müssen neben der Nationalität keine weiteren Angaben machen, da sich ihre Kennung aus den der Bank bereits vorliegenden Daten ergibt.
Für Staatsbürger aus allen anderen Ländern des EWR sind noch weitere Angaben notwendig, welche, erfahren Sie in der Tabelle unten auf dieser Seite.
Staatsbürger eines Landes außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums identifizieren sich mit ihrer nationalen Passnummer.
Besonderheiten bei doppelter Staatsbürgerschaft:
- Im Falle einer doppelten EWR-Staatsbürgerschaft reicht die National ID des Landes, welches sich alphabetisch (gemäß Tabelle) vor dem anderen befindet.
- Sollten Sie eine EWR-Staatsbürgerschaft und eine Nicht-EWR-Staatsbürgerschaft besitzen, melden Sie bitte die National ID der EWR-Staatsbürgerschaft.
Übersicht nationale Kennung je Land (Beispiele)
Land // Nationale Kennung
- Belgien // Belgische nationale Nummer (Numéro de registre national – Rijksregisternummer)
- Bulgarien // Bulgarische persönliche Nummer
- Dänemark // Persönlicher Identitätscode - 10 alphanumerische Zeichen: DDMMYYXXXX
- Deutschland // Keine Angabe erforderlich
- Estland // Estnischer persönlicher Identifikationscode (Isikukood)
- Finnland // Persönlicher Identitätscode
- Frankreich // Keine Angabe erforderlich
- Griechenland // 10-stelliger DSS Investor Share
- Irland // Keine Angabe erforderlich
- Island // Persönlicher Identitätscode (Kennitala)
- Italien // Steuernummer (Codice fiscale)
- Kroatien // Persönliche Identifikationsnummer (OIB: Osobni identifikacijski broj)
- Lettland // Persönlicher Code (Personas kods)
- Liechtenstein // Nationale Passnummer
- Litauen // Persönlicher Code (Asmens kodas)
- Luxemburg // Keine Angabe erforderlich
- Malta // Nationale Identifikationsnummer
- Niederlande // Nationale Passnummer
- Norwegen // 11-stellige persönliche ID (Foedselsnummer)
- Österreich // Keine Angabe erforderlich
- Polen // Nationale Identifikationsnummer (PESEL)
- Portugal // Steuernummer (Número de Identificação Fiscal)
- Rumänien // Nationale Identifikationsnummer (Cod Numeric Personal)
- Schweden // Persönliche Kennnummer
- Schweiz // Versichertennummer, welche auf dem AHV-Versicherungsausweis angegeben ist.
- Slowakei // Persönliche Nummer (Rodné číslo)
- Slowenien // Persönliche Identifikationsnummer (EMŠO: Enotna Matična Številka Občana)
- Spanien // Steueridentifikationsnummer ("Código de identificación fiscal" bzw. "Número de Identificación Fiscal" // entspricht im Allgemeinen der Nummer auf dem nationalen Personalausweis und besteht in der Regel aus 8 Ziffern + 1 Buchstabe)
- Tschechische Republik // Nationale Identifikationsnummer (Rodné číslo)
- Ungarn // Keine Angabe erforderlich
- Vereinigtes // Königreich Nationale Versicherungsnummer
- Zypern // Nationale Passnummer
Die vollständige Liste finden Sie hier.
Staatsbürger eines Landes außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums identifizieren sich
mit ihrer nationalen Passnummer (No. Passport).
Firmenkunden benötigen einen LEI (Legal Entity Identifier)
Für juristische Personen und registrierte Rechtsträger wurde als Kennung der LEI (Legal Entity Identifier) eingeführt. Das ist eine global eindeutige Kennung für eigenständige Rechtsträger im Finanzmarkt, mit der jeder Vertragspartner und jede Finanztransaktion weltweit eindeutig identifiziert werden kann. Bevollmächtigte, ob natürliche oder juristische Personen, müssen zukünftig als Handelspartner ebenfalls identifiziert werden. Kunden sind daher anhalten, einen LEI abzufragen oder zu beantragen und an uns zu melden. Andernfalls können meldepflichtige Geschäfte ab dem 3. Januar 2018 nicht mehr ausgeführt werden.
Hintergrund und Meldung LEI für juristische Personen
Der LEI-Code ist eine weltweit gültige, zwanzigstellige Kennungsnummer, die als internationaler Standard für Unternehmen des Finanzmarkts etabliert wird. Jeder LEI-Code wird einmalig vergeben und ermöglicht eine weltweite Zuordnung zu einem konkreten Unternehmen.
Das Rahmenwerk des LEI-Einsatzes wird vom LEIROC (Legal Entitiy Identifier Regulatory Oversight Committee) koordiniert. Für die Vergabe von LEIs sind die sogenannten Local Operating Units (LOUs) verantwortlich. Für die Vergabe eines LEI und die notwendige jährliche Erneuerung seiner Nutzung fallen Gebühren an, welche, entnehmen Sie bitte bei Ihrer gewählten LEI-Vergabestelle.
Eine Liste aller LEI-Vergabestellen, finden Sie unter: www.gleif.org