Der Gesetzgeber und die Banken haben gewisse Kriterien entwickelt, anhand derer sie die Angemessenheit einer Anlage bewerten. Wer noch keine oder nur geringe Erfahrung mit Kapitalanlagen hat, soll dadurch vor unbedachten Investments geschützt werden, die seine Beurteilungsfähigkeit überschreiten. Ziel dieser Angemessenheitsprüfung ist es, den potentiellen Anleger dazu zu animieren, sich intensiv zu informieren und bei Bedarf Rat zu suchen.